Strafverfahren in Deutschland - Das muss man wissen
- Joana Fleischhacker

- 23. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Okt.
Ein Überblick für Betroffene und Angehörige – verständlich erklärt
Ein Strafverfahren in Deutschland ist für viele Menschen beängstigend – vor allem, wenn man die Sprache nicht perfekt spricht oder das System nicht kennt. Ich möchte Ihnen hier Schritt für Schritt erklären, wie ein Strafverfahren in Deutschland abläuft und worauf Sie achten sollten, wenn Sie oder jemand aus Ihrer Familie betroffen ist.
1. Wie beginnt ein Strafverfahren?
Ein Strafverfahren startet immer dann, wenn ein sogenannter Anfangsverdacht besteht. Das heißt: Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft glauben, dass jemand eine Straftat begangen haben könnte.
Wichtig: Oft beginnt das Verfahren, ohne dass die betroffene Person davon weiß. Man erfährt es zum ersten Mal durch:
eine polizeiliche Vorladung
eine Hausdurchsuchung
eine Anklageschrift
einen Strafbefehl
2. Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft kann bei kleineren oder mittleren Straftaten beantragen, dass das Gericht eine Strafe (z.B. Geldstrafe oder Fahrverbot) direkt per Strafbefehl erlässt.
Wichtig: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, gilt:
Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, wird der Strafbefehl rechtskräftig – wie ein Urteil.
Als Strafverteidigerin prüfe ich:
Ob der Strafbefehl rechtlich korrekt ist
Ob es sinnvoll ist, Einspruch einzulegen
Ob die Strafe gerechtfertigt oder zu hoch ist
Manchmal kann man den Strafbefehl auch nach Einspruch noch in eine mildere Strafe umwandeln.
3. Polizeiliche Vernehmung – muss ich hingehen?
Wenn die Polizei Sie als Beschuldigten vernehmen möchte, müssen Sie nicht zur Vernehmung erscheinen. Nur bei einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht besteht eine Pflicht zum Erscheinen - nicht jedoch zum aussagen!
Mein Tipp: Geben Sie bei der Polizei keine Aussagen ohne Anwältin oder Anwalt ab. Auch scheinbar harmlose Angaben können später gegen Sie verwendet werden.
4. Wie läuft das Strafverfahren ab?
Vereinfacht gesagt:
Ermittlungsverfahren: Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Verdacht.
Anklage, Strafbefehl oder Einstellung: Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob:
das Verfahren eingestellt wird
ein Strafbefehl beantragt wird
eine Anklage erhoben wird
Hauptverhandlung: Wenn es zur Anklage kommt, findet das Gerichtsverfahren statt.
Urteil: Das Gericht spricht frei oder verhängt eine Strafe.
Wichtig: Ein Strafbefehl ist oft eine Möglichkeit, ein Verfahren ohne Hauptverhandlung abzuschließen. Manchmal ist das sinnvoll, manchmal lohnt sich ein Einspruch – das muss individuell geprüft werden.
5. Ihre Rechte im Strafverfahren
Schweigen: Sie müssen sich nicht zur Sache äußern.
Akteneinsicht: Nur Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte einsehen.
Verteidigung: Sie haben das Recht, jederzeit eine Verteidigerin oder einen Verteidiger hinzuzuziehen.
Tipp: Zögern Sie nicht, sich früh anwaltliche Hilfe zu holen – je früher, desto besser kann man Einfluss auf das Verfahren nehmen.
6. Was ich für Sie tun kann
Als Strafverteidigerin helfe ich Ihnen dabei:
Ihre Rechte zu schützen
Kontakt mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu übernehmen
Eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln
Das Verfahren verständlich zu erklären – auch auf Rumänisch, wenn nötig
Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher fühlen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Sie sind mit dieser Situation nicht allein.
Joana Fleischhacker
Rechtsanwältin | Strafverteidigerin

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