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Aussage verweigern – welche Folgen hat Schweigen im Strafverfahren? Strafrecht erklärt.

  • Autorenbild: Joana Fleischhacker
    Joana Fleischhacker
  • 3. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Wer als Beschuldigter mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht oft vor einer schwierigen Entscheidung: Soll ich aussagen oder schweigen? Viele Betroffene befürchten, dass Schweigen negativ ausgelegt wird oder die Situation verschlechtert. Gerade im Strafrecht ist diese Sorge weit verbreitet – aber rechtlich nicht zutreffend.

Das Schweigerecht ist eines der zentralen Verteidigungsrechte im Strafverfahren. Zu wissen, welche Folgen Schweigen tatsächlich hat und wann Zurückhaltung sinnvoll ist, kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.


Das Schweigerecht im Strafrecht

Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht befragt werden. Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.

Das Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft oder Gericht dürfen aus der Aussageverweigerung schließen, dass der Tatvorwurf zutrifft.


Warum viele Beschuldigte trotzdem aussagen

In der Praxis möchten viele Beschuldigte ihre Sicht der Dinge darstellen oder Missverständnisse ausräumen. Häufig besteht die Hoffnung, das Verfahren dadurch schnell zu beenden. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte ist jedoch regelmäßig nicht absehbar welche Vorwürfe konkret erhoben werden, welche Beweise vorliegen, welche Aussage sich später als nachteilig erweisen kann.

Einmal gemachte Angaben lassen sich kaum korrigieren. Auch scheinbar harmlose Aussagen können im weiteren Verlauf gegen den Beschuldigten verwendet werden.


Welche Folgen Schweigen tatsächlich hat

Schweigen führt nicht automatisch zu einer Anklage oder Verurteilung. Die Strafverfolgungsbehörden müssen den Tatvorwurf unabhängig davon beweisen. Das Schweigerecht schützt den Beschuldigten davor, sich selbst zu belasten oder unbewusst die Beweisführung zu erleichtern.

Gerade im frühen Ermittlungsverfahren ist Schweigen häufig die sinnvollste Option, um zunächst eine klare Übersicht über die Aktenlage zu erhalten. Im Strafrecht schützt es Sie im ersten Schritt, die Aussage zu verweigern.


Wann eine Aussage sinnvoll sein kann

Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, lässt sich nur nach einer individuellen Prüfung beurteilen. In bestimmten Konstellationen kann eine gezielte, vorbereitete Einlassung sinnvoll sein – etwa um Missverständnisse aufzuklären oder den Tatvorwurf einzugrenzen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und in der Regel die vorherige Einsicht in die Ermittlungsakte. Spontane Aussagen ohne rechtliche Beratung bergen erhebliche Risiken.


Bedeutung der Strafverteidigung

Ein erfahrener Strafverteidiger in München prüft zunächst die Aktenlage und bespricht mit dem Beschuldigten, welche Strategie im konkreten Fall sinnvoll ist. Dazu gehört die Entscheidung, ob geschwiegen wird, ob eine schriftliche Stellungnahme abgegeben wird oder ob eine Aussage zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte.

Gerade im Strafrecht München zeigt sich immer wieder, dass eine frühzeitige und strukturierte Strafverteidigung entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben kann.


Fazit

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein gesetzlich geschütztes Recht. Ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab und sollte niemals unvorbereitet entschieden werden. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung hilft, Risiken zu vermeiden und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Als Anwalt für Strafrecht in München berate ich Sie zu Ihren Rechten als Beschuldigter und unterstütze Sie dabei, eine sachgerechte und durchdachte Entscheidung im Strafverfahren zu treffen.


Joana Fleischhacker

Rechtsanwältin | Strafverteidigung

 
 
 

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